Informationen
Info Erasmus+ Förderungen
Der Büchereiverband Österreichs (BVÖ) kann für alle österreichischen Bibliothekar:innen aus Mitgliedsbibliotheken Mobilitätsprojekte im Rahmen von Erasmus+ organisieren. Dadurch können Teilnehmende unter anderem Konferenzen, Kongressen und Fortbildungskurse besuchen oder ein Jobshadowing machen.
Während des gesamten Programms bemüht sich der Verband um Vereinbarungen mit den innovativsten europäischen Bibliotheken, wobei auch der Grad der Relevanz für die Erasmus+-Kandidaten berücksichtigt wird. Jedes Jahr werden neue Ziele in den Blick genommen, und de Liste der kooperierenden Bibliotheken wird laufend erweitert. Programmländer sind neben den EU-Mitgliedstaaten auch Norwegen, Island, Liechtenstein, die Republik Nordmazedonien, die Türkei und Serbien.
Förderbare Kosten
- Reisekosten ab einer Distanz von 10 Kilometern. Die Berechnung erfolgt mittels des Distanzrechners der Europäischen Kommission.
- Aufenthaltskosten: Die Tagessätze variieren nach Zielland. Die Höhe der Förderung für die Aufenthaltskosten richtet sich nach Zielland und Aufenthaltsdauer.
- Kursgebühren: Kurse, Konferenzen und Seminare werden mit 80,– EUR pro Kurs-/Konferenztag gefördert, maximal bis zu einer Höhe von 800,– EUR.
- Besondere Bedürfnisse: Hierunter fallen Kosten, die durch die Projektbeteiligung von Personen mit besonderen Bedürfnissen – zum Beispiel einer körperlichen Behinderung – entstehen. 100 % der tatsächlich angefallenen Kosten werden gegen Nachweis erstattet.
Die Teilnehmenden sind für die Organisation und Buchung von Unterbringung und Reisemitteln (Zug, Flugzeug) selbst zuständig. Über die Förderung hinausgehende Kosten werden nicht vom BVÖ übernommen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Träger in Verbindung.
Einreichfrist des Ansuchens
Bibliothekar:innen (ehrenamtlich und hauptberuflich), die sich mit dem aktuellen Schwerpunkt „Inklusion und Integration“ im Rahmen eines Auslandsaufenthalts intensiver befassen möchten, werden eingeladen, sich für ein Erasmus+-Stipendium zu bewerben. Dazu reicht eine kurze Beschreibung der geplanten Auslandsaktivitäten und eine Angabe der Partnerbibliothek. Sollte sich die ausgewählte Bibliothek nicht in der Liste der Bibliotheken befinden, mit denen der BVÖ eine Vereinbarung geschlossen hat, wird zusätzlich eine Einverständniserklärung und Kontaktperson der aufnehmenden Bibliothek benötigt.
Verbreitung und Nachbearbeitung
Die Reisenden berichten über die Projekte sowie deren Ergebnisse. Die Verbreitung der Ergebnisse, von Best-Practice-Beispielen und neuen Erfahrungen im österreichischen Bibliothekswesen ist ein wichtiges Ziel dieses Projekts. Die Fristen für die Abschlussberichte hängen von der Reisezeit ab und werden verbindlich vereinbart. Die Wirkung und Verbreitung ist auch ein relevanter Punkt bei der Mittelvergabe. Die Verbreitung erfolgt in Kooperation mit dem BVÖ, beispielsweise über Präsentationen bei Tagungen (etwa bei Landestagungen oder Veranstaltungen des BVÖ), Websites, Blog und Social-Media-Kanäle des BVÖ. Eigenständige Erschließung weiterer Publikationskanäle ist erwünscht! Empfänger von Fördermitteln der Europäischen Union (EU) sind verpflichtet, in allen Kommunikations- und Werbematerialien die EU-Flagge abzubilden und auf die im Rahmen der einschlägigen EU-Programme erhaltene Förderung hinzuweisen.